Hygiene und Infektionsschutz
Übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern ist Zweck des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Auf gesetzlicher der Grundlage des IfSG unterliegen Fußpflegeeinrichtungen der Überwachung des Gesundheitsamtes. Die Einrichtungen sind für die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften verantwortlich.
Jeder Eingriff, bei dem Haut verletzt wird, kann zum Austritt von Blut und somit zu einer Infektion, wie z. B. mit Hepatitis A/B/C oder HIV, führen. Das ist schon durch kleinste, kaum oder nicht mit dem Auge erkennbare Tröpfchen möglich, wenn sie in die Blutbahn gelangen.
Eine Infektionsübertragung kann von Mensch zu Mensch (über die Hände, durch Tröpfchen oder Blut), durch Instrumente oder Flächen erfolgen. In der Fußpflege werden Fußpilze, Warzenviren und bakterielle Erreger am häufigsten übertragen. Das Risiko einer Infektion mit diesen Erregern ist durch geeignete hygienische Maßnahmen zu minimieren.
Umsetzung der Basishygiene
Um die Einhaltung der Hygienevorgaben fachgerecht umsetzen und kontrollieren zu können, halte ich mich streng an die Basisvorgaben des für mich zuständigen Gesundheitsamtes - und sogar noch ein wenig mehr. Hygiene ist für mich ein sehr wichtiges Thema, daher sind meine Maßnahmen überdurchschnittlich umfangreich.
Zur meiner Grundausstattung gehören:
Für die patientenbezogene Arbeit:
- Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung (Einmalhandschuhe, Staubmaske, Schutzbrille)
- Händedesinfektionsmittel
- Spray mit Hautdesinfektionsmittel
- Wundantiseptikum
- Tücher mit Flächendesinfektionsmittel
- Papier- oder Textiltücher (Einmaltücher, z. B. zum Abtrocknen der Füße)
- Tupfer und Tamponaden
- abgedeckte Behälter für Tücher, Tupfer, Tamponaden, Pflegemittel, Verbandmittel, etc.
- Stich- und bruchsicherer Behälter für Instrumente
- Tablett für Instrumentensätze
Zur Reinigung und Desinfektion
- Tücher zur Flächendesinfektion
- Ultraschall zur Aufbereitung von Medizinprodukten (Instrumente)
- Verpackung steriler Sets
- Autoklav zur Sterilisation
Desinfektionsmittel
Der Gesetzgeber stellt Anforderungen an den Anwender, die durch die Gesundheitsämter geprüft und überwacht werden:
- Umgang mit Desinfektionsmitteln,
- ob die benutzten Mittel gelistet, geeignete Spender, Applikationshilfen und Sicherheitsdatenblätter bzw. Betriebsanweisungen vorhanden sind.
- Vollständigkeit von Desinfektions- und Hygieneplänen.
Alle von mir verwendeten Desinfektionsmittel sind DGHM bzw. VAH gelistet.